| PREIS AUF DEM HAUPTDECK:
US$ 3.398,-- pro Person in der Doppelkabine
Einzelzimmerzuschlag: US$ 696,–
PREIS AUF DEM OBERDECK:
US$ 3.746,-- pro Person in der Doppelkabine
Einzelzimmerzuschlag US$ 522,–
IM REISEPREIS SIND ENTHALTEN:
- Eintrittsgebühren
- Reiseleitung (in englischer Sprache)
- Hafengebühren
- Hauptmahlzeiten
- örtlich hergestellte nicht-alkoholische und
alkoholische Getränke
- Kaffee und eine Auswahl von Tees und Kräutertees zum
Mitnehmen
- Mineralwasser
- Der Transfer zum und vom Schiff zu Beginn und am Ende
der Reise ist im Preis inbegriffen
- Inlandsflüge in Myanmar
IM REISEPREIS SIND NICHT ENTHALTEN:
- Auslandsflüge
- Wäsche
- Trinkgelder für die Schiffscrew
- jegliche Visumgebühren
- Treibstoffzuschläge (beachten Sie hierzu bitte auch
unsere Allgemeinen Reisebedingungen)
- importierte Getränke wie Wein, hochprozentiger Alkohol
und Likör
- ausgefallene nicht-alkoholische Getränke wie Perrier
- sowie Espresso und Cappuccino von der Bar.
BUCHUNGSBEDINGUNGEN
UNVERBINDLICHE RESERVIERUNGEN:
Unverbindliche Reservierungen, die von Reisebüros
durchgeführt wurden, gelten wie nachfolgend beschrieben:
| Bei Anmeldung mehr als 60 Tage vor Reiseantritt |
unverbindliche Reservierung für 15 Tage |
| Bei Anmeldung ab 59 Tage bis 30 Tage vor Reiseantritt |
unverbindliche Reservierung für 7 Tage |
| Bei Anmeldung ab 29 Tage bis 11 Tage vor Reiseantritt |
unverbindliche Reservierung für 1 Tag |
Eine unverbindliche Reservierungen verfällt
automatisch, wenn bis zum angegebenen Datum keine
Anzahlung eingeht.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
Mit Erhalt der Anmeldebestätigung ist eine nicht
rückerstattungsfähige Anzahlung von 20% fällig.
Die Restzahlung muss 31 Tage vor Reiseantritt erfolgen,
ansonsten kann die Buchung unter Einbehalt der Anzahlung
storniert werden.
RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN:
Bei einem Rücktritt von einer Buchung fällt folgende
Rücktrittsentschädigung an:
| Bis 70 Tage vor Reiseantritt |
20% des Reisepreises |
| 56 bis 69 Tage vor Reiseantritt |
30% des Reisepreises |
| 29 bis 55 Tage vor Reiseantritt |
40% des Reisepreises |
| 15 bis 28 Tage vor Reiseantritt |
60% des Reisepreises |
| 8 bis 14 Tage vor Reiseantritt |
90% des Reisepreises |
| ab 7 Tage |
100% des Reisepreises |
WÄHRUNG:
Alle Preise, Rechnungen und ausgestellte Quittungen sind
in US-Dollar angegeben. Währungsangaben, die unter
Umständen im Schriftverkehr zwischen dem Reisenden und
Pandaw gemacht wurden, sind nur ungefähre Anhaltswerte
und unterliegen den jeweils gültigen Wechselkursen.
HAFENGEBÜHREN:
Ab dem 1. Mai 2008 erheben die kambodschanischen
Hafenbehörden eine Hafengebühr in Höhe von US$ 65, die
wir bereits in Ihrem Kreuzfahrtpreis inkludiert haben.
Aus abrechnungstechnischen Gründen wird dieser Betrag
auf Ihrer Rechnung separat ausgewiesen.
KREDITKARTEN-ZAHLUNG
Bei einem Rechnungsbetrag über US$ 10.000 berechnen wir
eine Kreditkarten Gebühr in Höhe von 2 %. Dieser Betrag
wird automatisch auf Ihre Rechnung addiert. Bei einer
Rechnungshöhe unter US$ 10.000 erheben wir keinen
Zuschlag.
ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN DER PANDAW-SCHIFFE
1. Obgleich wir nichts unversucht lassen werden, die
angegebenen Reiserouten so exakt wie möglich
einzuhalten, können Zeitpläne und Reiserouten angesichts
unbestimmbarer Wasserverhältnisse oder unvorhersehbarer
örtlicher Gegebenheiten Änderungen oder Verspätungen
unterliegen, die den Reisenden unter Umständen erst
kurzfristig mitgeteilt werden können.
2. Der Chefsteward und der Kapitän des Schiffes sind
übereinstimmend für den Komfort und die Sicherheit der
Reisegäste verantwortlich. Die Passagiere müssen ihren
Entscheidungen und Anweisungen daher folgen.
3. Obgleich unsere Crews alles in ihrer Macht
stehende unternehmen, um Ihnen das Verlassen des
Schiffes so bequem wie möglich zu gestalten, kann der
Zugang an manchen Anlaufhäfen aufgrund steiler und
rutschiger Uferböschungen manchmal etwas mühsam sein.
Ältere Reisegäste sollten daher vor Reiseantritt ihren
Arzt befragen, ob sie in geeigneter körperlicher
Verfassung sind. Rollstühle sind an Bord nicht
gestattet.
4. Im Fall eines ungewöhnlich hohen oder niedrigen
Wasserstandes oder bei Schiffsschäden, die ausserhalb
der Kontrolle des Veranstalters liegen, wird den
Reisegästen nach Rücksprache zwischen dem Kapitän und
der Geschäftsleitung des Veranstalters eine abweichende
Reiseroute angeboten, bei der Unterkunft und Verpflegung
an Bord bestehen bleiben, es sei denn, dies wird mit dem
Reisenden zuvor anderweitig vereinbart.
5. Sollte sich die Einschiffung oder Ausschiffung der
Passagiere an den vorgesehenen Anlaufhäfen als schwierig
gestalten, so ist der Veranstalter nicht verpflichtet,
für eventuell zusätzlich entstandene Transportkosten der
Reisegäste vom oder zum neuen Anlaufhafen aufzukommen,
es sei denn, die betreffenden Reisegäste oder deren
Reisebüros haben ein komplettes Reisepaket gebucht, das
auch Leistungen an Land umfasst. Eine Änderung des
Anlaufhafens zum Zweck der Einschiffung oder
Ausschiffung zählt nicht als Grund für eine Aufhebung
dieses Vertrages.
6. Reisegäste sollten sich hinsichtlich empfohlener
Impfungen und Vorsorgemassnahmen für eine Reise in die
beabsichtigten Länder von ihrem Arzt beraten lassen.
7. Reisende müssen einen ausreichenden
Versicherungsschutz aufweisen, so dass sämtliche Risiken
für eventuelle medizinische Aufwendungen und einen
Rücktransport (einschliesslich der Überführung im
Todesfall) gedeckt sind. Der Veranstalter ist
diesbezüglich in keinster Weise haftbar. Alle offenen
Rechnungen für medizinische Leistungen, die auf einem
Schiff des Veranstalters erbracht wurden, müssen vor
Abschluss der Reise beglichen werden. Hierzu gehören
Arztbesuche, Medikamente oder sonstige medizinische
Ausrüstungen oder Leistungen, die der Veranstalter dem
Gast hat zukommen lassen.
8. Mit dem Eingang einer Buchung von einem Reisebüro
oder direkt vom Reisenden kommt ein Vertrag zwischen dem
Veranstalter und dem Reisenden zustande und die
vorliegenden Allgemeinen Reisebedingungen besitzen für
beide Parteien Gültigkeit.
9. Sofern nichts Anderweitiges vereinbart wurde, ist
das Reisebüro für den pünktlichen Transfer ihrer
Reisegäste zum und vom Schiff verantwortlich. Im Falle
einer verspäteten Ankunft ist das Schiff nicht
verpflichtet, die Abfahrt zu verzögern, da dies zu einer
Beeinträchtigung des knapp bemessenen Zeitplanes führen
würde.
10. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung
oder Haftung für eventuellen Verlust oder Beschädigung
am Eigentum des Reisenden an Bord eines seiner Schiffe.
11. Auf Landausflügen stellt der Veranstalter einen
englischsprachigen Reiseführer bereit. Reiseführer in
anderen Sprachen müssen im Vorfeld gebucht werden und
ihre Dienste können zusätzliche Kosten verursachen.
Individuelle Reiseführer müssen selbst und zu regulären
Preisen in der jeweiligen Unterkunft des Reisenden
gebucht werden.
12. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem
Reisenden den Zugang an Bord zu verwehren, sollte dieser
kein gültiges Ticket vorweisen können. Weiterhin leistet
der Veranstalter keine Garantie für die exakte Zuweisung
der Kabinen und Decks, da diese in manchen Fällen von
den im Ticket angegebenen Kabinennummern abweichen
können.
13. Der Berechnung des Reisepreises liegen die
durchschnittlichen gültigen Treibstoffpreise zur Zeit
der Veröffentlichung dieses Dokumentes zugrunde. Sollten
die Treibstoffpreise um mehr als 10% ansteigen, so ist
der Veranstalter zur Erhebung eines Treibstoffzuschlages
berechtigt, der der Differenz zwischen dem aktuellen
Treibstoffpreis gegenüber dem kalkulierten
Treibstoffpreis entspricht.
14. Tiere jeglicher Art sind an Bord nicht zugelassen.
15. Kleinkinder unter 4 Jahren können ohne Aufpreis
in der Kabine ihrer Eltern schlafen, wobei der
Veranstalter jedoch kein Kinderbett garantieren kann.
Für Kinder ab 4 Jahren muss ein eigenes Bett gebucht und
der volle Preis bezahlt werden.
16. Im Falle von Streitigkeiten gilt das Recht des
Landes, in dem das Schiff betrieben wird.
17. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne
vorherige Bekanntgabe ein anderes Schiff einzusetzen.
18. Die Zahlungs- und Rücktrittsbedingungen sind auf
der Rechnung ausgewiesen, die für jede Buchung, sowohl
für Einzelreisende wie auch für Reisegruppen,
ausgestellt wird. Reisegäste und deren Reisebüros müssen
diesen Bedingungen Folge leisten. Der Veranstalter
behält sich das Recht vor, eine bestehende Buchung zu
stornieren oder dem Reisenden den Zugang an Bord zu
verwehren, sollten oben genannte Bedingungen nicht
eingehalten werden.
19. Sollte ein Reisender mit einem anderen Reisenden
eine kommerzielle oder sonstige Art von Beziehung oder
Vereinbarung eingehen, so ist der Veranstalter in
keinster Weise für sich daraus ergebende Verpflichtungen
eines Reisenden gegenüber dem anderen verantwortlich und
haftet nicht für hieraus entstehende Schäden.
20. Der Veranstalter behält sich das Recht vor,
geplante Kreuzfahrten mit weniger als 5 gebuchten
Kabinen abzusagen, wobei er Fahrgäste mit bestätigten
Buchungen
30 Tage vor Reisebeginn hiervon in Kenntnis setzen muss.
Sofern verfügbar, wird der Veranstalter dem Reisenden
ein abweichendes Reisedatum anbieten. Sollte der
Reisende dieses Datum nicht billigen, erstattet der
Veranstalter dem Reisenden alle Anzahlungen, die dieser
hinsichtlich der stornierten Reise bereits getätigt hat.
Für den Fall, dass ein Reisender von seiner Buchung
zurücktritt und die damit verbundene
Rücktrittsentschädigung zahlt und der Veranstalter die
fragliche Reise nachfolgend absagt, wird dem Reisenden
auf Verlangen die gezahlte Rücktrittsentschädigung
(sowie die Anzahlung) zurückerstattet.
21. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne
vorherige Ankündigung eine einem Passagier bereits
zugeordnete Kabine anderweitig zu belegen. Sollte ein
Reisender hierdurch eine niedrigere Kabinenklasse
erhalten, so wird ihm oder seinem Reisebüro die
Preisdifferenz zwischen den beiden Kabinen
zurückerstattet.
22. Höhere Gewalt: Im Fall von unvorhersehbaren und
unkontrollierbaren Ereignissen wie Krieg, Bürgerkrieg
oder politische Unruhen, Streiks, Katastrophen,
Epidemien oder einer Unterbrechung in der Verfügbarkeit
von Treibstoff für die Reise, kann der Veranstalter sich
dazu entscheiden, die Reise abzusagen und dem Reisenden
alle bereits getätigten Zahlungen in voller Höhe zu
erstatten. Sollte eine Reise als Folge oben genannter
Ereignisse von Höherer Gewalt nach Reiseantritt abgesagt
werden müssen, so werden keine Rückzahlungen geleistet.
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