|
|
|
|
||||||||
|
||||||||||
|
|
|
KREUZFAHRT AUF DEM CHINDWIN FLUSS
Von Pagan über Homalin nach Kalewa auf der Pandaw II
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
REISEPROGRAMM 13 TAGE MYANMAR
|
![]() |
| Di. 25.08.09
YANGON
/ Ankunft Ankunft am Yangon International Airport und Übernachtung im Kandawgyi Hotel (oder einem vergleichbaren 4-Sterne-Hotel). Zum Sonnenuntergang Besuch der Shwedagon Pagode |
|
| Mi. 26.08.09 VON
YANGON
NACH
BAGAN Frühmorgens mit dem Flugzeug nach Pagan, anschliessend eine Busfahrt zu den bedeutendsten Monumenten. Unser Schiff verlässt Pagan um 17.00 Uhr. |
![]() |
| Do. 27.08.09
DER UNTERE CHINDWIN Wir fahren den ganzen Tag durch die weite, flache Ebene des Unteren Chindwin ... |
|
| Fr. 28.08.09 FAHRT NACH
MONYWA Nach der Ruhe und der Abgeschiedenheit auf dem Chindwin kann die Ankunft in der geschäftigen Hafenstadt Monywa ein kleiner Schreck sein. Wir erkunden die Stadt und, falls wir genügend Zeit haben, machen wir anschliessend einen Abstecher zum Thanbodi Tempel mit seinen Abermillionen Buddhabildern – eine Art buddhistisches Disneyland! Nach Monywa erreichen wir den Oberen Chindwin. Hier verengt sich der Fluss und das Landschaftsbild der bewaldeten Hügel ändert sich nun in weite Flächen von Ackerland. Wir passieren verschiedene, anmutige Dörfer, wie etwa Kin oder Kanee, wo wir uns die Füsse vertreten können. |
![]() |
| Sa. 29.08.09
MINGKIN Die Stadt Mingkin wurde 1987 von Paul Strachan wiederentdeckt und er beschreibt sie ausführlich in seinem Buch „Mandalay - Travels from the Golden City“. Mit dem palastähnlichen Kloster Konbaung, das mit prachtvollen Teakholz-Schnitzereien verziert ist, ist Mingkin Pauls Meinung nach die kunsthistorisch interessanteste Stadt Myanmars (in noch grösserem Mass als die heutzutage verschandelte Stadt Pagan). Mingkin könnte man als das „Luang Prabang“ des Chindwin-Flusses beschreiben. |
|
| So. 30.08.09 MAWLAIK Obwohl Mawlaik die Rolle als Verwaltungshauptstadt Myanmars von Kindat übernommen hatte, wollten die Menschen von Kindat nicht dorthin ziehen. So lebten in Mawlaik in den 1920er- und 1930er-Jahren in erster Linie die Beschäftigten der schottischen Firma „Bombay Myanmarh Trading Corporation“. Mawlaik verfügt über eine beträchtliche Anzahl grandioser „Dak Bungalows“, die um grüne Golfplätze herum errichtet wurden. Da Mawlaik, wie auch andere Städte am Oberen Chindwin nur mit dem Boot erreichbar sind, gibt es dort kaum Autos. Die Stadt strahlt einen unglaublich idyllischen Charakter aus, der wie aus einer anderen Welt anmutet und einem Besucher das Gefühl vermittelt, er sei nicht mit einem Schiff, sondern mit einer Pandaw-Zeitmaschine dorthin gelangt! |
![]() |
| Mo. 31.08.09
VON PAUNGBYIN NACH SITTHAUNG Pantha war früher eine wichtige Ölraffinerie der „Indo-Myanmar Petroleum Co“ (Steel Brothers). Hier erreichen wir die Mündung des Yu-Flusses, der das Kubu-Tal entwässert. Durch dieses Tal führte einst der Weg des Leutnant Grant auf seinem Marsch zur Befreiung der Manipur-Garnison, als der Polizeipräsident von Assam in einem örtlichen Aufstand ermordet wurde. Sitthaung ist die letzte Ruhestätte einer beträchtlichen Anzahl von IFC-Dampfern, die im Jahr 1942 dort versenkt wurden, weil sie nicht in die Hände der Japaner fallen sollten, die nur wenige Stunden danach in Sitthaung eintreffen sollten. Wir hoffen, auch in Sitthaung noch Überreste dieser Schiffe zu finden, wie es uns zuvor bereits bei Katha im Irrawaddy gelungen war. Von Sitthaung aus wanderten diejenigen, die den japanischen Einmarsch überlebt hatten, in das an der indischen Grenze gelegene Tamu ab. |
|
| Di. 01.09.09 VON SITHAUNG
NACH TOUNGDOOT Toungdoot – oder Hsawng-hsup in Thai – ist eine uralte Enklave der Shan, die auch zu britischen Kolonialzeiten noch einen regierenden „Sawbwa“ mit eigenem Palast und Hof hatten. Es ist sicherlich spannend herauszufinden, was aus der königlichen Familie und ihrem Palast geworden ist und die Shan-Bevölkerung kennenzulernen, die hier so weit entfernt von ihrer Heimat Tai-Shan lebt |
![]() |
| Mi. 02.09.09 VON TOUNGDOOT NACH HOMALIN Auf unserem Weg nach Homalin, das für Schiffe unserer Grössenordnung den letzten schiffbaren Flussabschnitt darstellt, passieren wir den Uyu-Fluss, in dem einst Goldwäscher ihrer Arbeit nachgingen. Alister McCrae schrieb über seinen Besuch in Homalin im Jahr 1935: „Ich liebte das stille und friedliche Lebensgefühl in Homalin. Nachts vernahm man die Graugänse, die von hoch oben im Norden in diese überschwemmte Landschaft kamen“. In seinem Buch „Wanderings in Burma“ aus dem Jahr 1897 stellt G.W. Bird fest, dass „Homalin die Verwaltung einer Gemeinde sei, in der nur äusserst wenig Handel betrieben würde“. Bis wir selbst dort ankommen und die Stadt mit eigenen Augen erlebt haben, können wir nicht wirklich etwas über sie sagen! |
|
|
Do. 03.09.09 HOMALIN UND
FLUSSABWÄRTS ZURÜCK Fr. 04.09.09 FLUSSABWÄRTS ZURÜCK NACH KALEWA |
![]() |
| Sa. 05.09.09
VON KALEMYO NACH
YANGON Von Kalewa aus fahren wir etwa 20 Meilen nach Kalemyo, dem Tor zum Chin State. Anschliessend fliegen wir mit einem privaten Charterflugzeug nach Yangon. Übernachtung im Dusit Inya Lake Hotel. Wenn die Zeit es erlaubt, machen wir noch einen Abstecher ins Stadtzentrum und zum Scott Market. |
|
| So. 06.09.09
YANGON / Abreise Falls ausreichend Zeit ist, können wir noch einen Besuch der Kriegsgräber in Htaukchan anbieten. |
|
PREIS AUF DEM HAUPTDECK:
US$ 2.696,-- pro Person in der Doppelkabine
Einzelzimmerzuschlag: US$ 449,–
PREIS AUF DEM OBERDECK:
US$ 3.146,-- pro Person in der Doppelkabine
Einzelzimmerzuschlag US$ 449,–
IM REISEPREIS SIND ENTHALTEN:
- Eintrittsgebühren
- Reiseleitung (in englischer Sprache)
- Hafengebühren
- Hauptmahlzeiten
- örtlich hergestellte nicht-alkoholische und
alkoholische Getränke
- Kaffee und eine Auswahl von Tees und Kräutertees zum
Mitnehmen
- Mineralwasser
- Der Transfer zum und vom Schiff zu Beginn und am Ende
der Reise ist im Preis inbegriffen
- Inlandsflüge in Myanmar
IM REISEPREIS SIND NICHT ENTHALTEN:
- Auslandsflüge
- Wäsche
- Trinkgelder für die Schiffscrew
- jegliche Visumgebühren
- Treibstoffzuschläge (beachten Sie hierzu bitte auch
unsere Allgemeinen Reisebedingungen)
- importierte Getränke wie Wein, hochprozentiger Alkohol
und Likör
- ausgefallene nicht-alkoholische Getränke wie Perrier
- sowie Espresso und Cappuccino von der Bar.
BUCHUNGSBEDINGUNGEN
UNVERBINDLICHE RESERVIERUNGEN:
Unverbindliche Reservierungen, die von Reisebüros durchgeführt wurden, gelten wie nachfolgend beschrieben:
| Bei Anmeldung mehr als 60 Tage vor Reiseantritt | unverbindliche Reservierung für 15 Tage |
| Bei Anmeldung ab 59 Tage bis 30 Tage vor Reiseantritt | unverbindliche Reservierung für 7 Tage |
| Bei Anmeldung ab 29 Tage bis 11 Tage vor Reiseantritt | unverbindliche Reservierung für 1 Tag |
Eine unverbindliche Reservierungen verfällt
automatisch, wenn bis zum angegebenen Datum keine
Anzahlung eingeht.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
Mit Erhalt der Anmeldebestätigung ist eine nicht
rückerstattungsfähige Anzahlung von 20% fällig.
Die Restzahlung muss 31 Tage vor Reiseantritt erfolgen,
ansonsten kann die Buchung unter Einbehalt der Anzahlung
storniert werden.
RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN:
Bei einem Rücktritt von einer Buchung fällt folgende Rücktrittsentschädigung an:
| Bis 70 Tage vor Reiseantritt | 20% des Reisepreises |
| 56 bis 69 Tage vor Reiseantritt | 30% des Reisepreises |
| 29 bis 55 Tage vor Reiseantritt | 40% des Reisepreises |
| 15 bis 28 Tage vor Reiseantritt | 60% des Reisepreises |
| 8 bis 14 Tage vor Reiseantritt | 90% des Reisepreises |
| ab 7 Tage | 100% des Reisepreises |
WÄHRUNG:
Alle Preise, Rechnungen und ausgestellte Quittungen sind
in US-Dollar angegeben. Währungsangaben, die unter
Umständen im Schriftverkehr zwischen dem Reisenden und
Pandaw gemacht wurden, sind nur ungefähre Anhaltswerte
und unterliegen den jeweils gültigen Wechselkursen.
HAFENGEBÜHREN:
Ab dem 1. Mai 2008 erheben die kambodschanischen
Hafenbehörden eine Hafengebühr in Höhe von US$ 65, die
wir bereits in Ihrem Kreuzfahrtpreis inkludiert haben.
Aus abrechnungstechnischen Gründen wird dieser Betrag
auf Ihrer Rechnung separat ausgewiesen.
KREDITKARTEN-ZAHLUNG
Bei einem Rechnungsbetrag über US$ 10.000 berechnen wir
eine Kreditkarten Gebühr in Höhe von 2 %. Dieser Betrag
wird automatisch auf Ihre Rechnung addiert. Bei einer
Rechnungshöhe unter US$ 10.000 erheben wir keinen
Zuschlag.
ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN DER PANDAW-SCHIFFE
1. Obgleich wir nichts unversucht lassen werden, die
angegebenen Reiserouten so exakt wie möglich einzuhalten,
können Zeitpläne und Reiserouten angesichts
unbestimmbarer Wasserverhältnisse oder unvorhersehbarer
örtlicher Gegebenheiten Änderungen oder Verspätungen
unterliegen, die den Reisenden unter Umständen erst
kurzfristig mitgeteilt werden können.
2. Der Chefsteward und der Kapitän des Schiffes sind
übereinstimmend für den Komfort und die Sicherheit der
Reisegäste verantwortlich. Die Passagiere müssen ihren
Entscheidungen und Anweisungen daher folgen.
3. Obgleich unsere Crews alles in ihrer Macht
stehende unternehmen, um Ihnen das Verlassen des
Schiffes so bequem wie möglich zu gestalten, kann der
Zugang an manchen Anlaufhäfen aufgrund steiler und
rutschiger Uferböschungen manchmal etwas mühsam sein.
Ältere Reisegäste sollten daher vor Reiseantritt ihren
Arzt befragen, ob sie in geeigneter körperlicher
Verfassung sind. Rollstühle sind an Bord nicht gestattet.
4. Im Fall eines ungewöhnlich hohen oder niedrigen
Wasserstandes oder bei Schiffsschäden, die ausserhalb
der Kontrolle des Veranstalters liegen, wird den
Reisegästen nach Rücksprache zwischen dem Kapitän und
der Geschäftsleitung des Veranstalters eine abweichende
Reiseroute angeboten, bei der Unterkunft und Verpflegung
an Bord bestehen bleiben, es sei denn, dies wird mit dem
Reisenden zuvor anderweitig vereinbart.
5. Sollte sich die Einschiffung oder Ausschiffung der
Passagiere an den vorgesehenen Anlaufhäfen als schwierig
gestalten, so ist der Veranstalter nicht verpflichtet,
für eventuell zusätzlich entstandene Transportkosten der
Reisegäste vom oder zum neuen Anlaufhafen aufzukommen,
es sei denn, die betreffenden Reisegäste oder deren
Reisebüros haben ein komplettes Reisepaket gebucht, das
auch Leistungen an Land umfasst. Eine Änderung des
Anlaufhafens zum Zweck der Einschiffung oder
Ausschiffung zählt nicht als Grund für eine Aufhebung
dieses Vertrages.
6. Reisegäste sollten sich hinsichtlich empfohlener
Impfungen und Vorsorgemassnahmen für eine Reise in die
beabsichtigten Länder von ihrem Arzt beraten lassen.
7. Reisende müssen einen ausreichenden
Versicherungsschutz aufweisen, so dass sämtliche Risiken
für eventuelle medizinische Aufwendungen und einen
Rücktransport (einschliesslich der Überführung im
Todesfall) gedeckt sind. Der Veranstalter ist
diesbezüglich in keinster Weise haftbar. Alle offenen
Rechnungen für medizinische Leistungen, die auf einem
Schiff des Veranstalters erbracht wurden, müssen vor
Abschluss der Reise beglichen werden. Hierzu gehören
Arztbesuche, Medikamente oder sonstige medizinische
Ausrüstungen oder Leistungen, die der Veranstalter dem
Gast hat zukommen lassen.
8. Mit dem Eingang einer Buchung von einem Reisebüro
oder direkt vom Reisenden kommt ein Vertrag zwischen dem
Veranstalter und dem Reisenden zustande und die
vorliegenden Allgemeinen Reisebedingungen besitzen für
beide Parteien Gültigkeit.
9. Sofern nichts Anderweitiges vereinbart wurde, ist das Reisebüro für den pünktlichen Transfer ihrer Reisegäste zum und vom Schiff verantwortlich. Im Falle einer verspäteten Ankunft ist das Schiff nicht verpflichtet, die Abfahrt zu verzögern, da dies zu einer Beeinträchtigung des knapp bemessenen Zeitplanes führen würde.
10. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung
oder Haftung für eventuellen Verlust oder Beschädigung
am Eigentum des Reisenden an Bord eines seiner Schiffe.
11. Auf Landausflügen stellt der Veranstalter einen
englischsprachigen Reiseführer bereit. Reiseführer in
anderen Sprachen müssen im Vorfeld gebucht werden und
ihre Dienste können zusätzliche Kosten verursachen.
Individuelle Reiseführer müssen selbst und zu regulären
Preisen in der jeweiligen Unterkunft des Reisenden
gebucht werden.
12. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Reisenden den Zugang an Bord zu verwehren, sollte dieser kein gültiges Ticket vorweisen können. Weiterhin leistet der Veranstalter keine Garantie für die exakte Zuweisung der Kabinen und Decks, da diese in manchen Fällen von den im Ticket angegebenen Kabinennummern abweichen können.
13. Der Berechnung des Reisepreises liegen die
durchschnittlichen gültigen Treibstoffpreise zur Zeit
der Veröffentlichung dieses Dokumentes zugrunde. Sollten
die Treibstoffpreise um mehr als 10% ansteigen, so ist
der Veranstalter zur Erhebung eines Treibstoffzuschlages
berechtigt, der der Differenz zwischen dem aktuellen
Treibstoffpreis gegenüber dem kalkulierten
Treibstoffpreis entspricht.
14. Tiere jeglicher Art sind an Bord nicht
zugelassen.
15. Kleinkinder unter 4 Jahren können ohne Aufpreis in der Kabine ihrer Eltern schlafen, wobei der Veranstalter jedoch kein Kinderbett garantieren kann. Für Kinder ab 4 Jahren muss ein eigenes Bett gebucht und der volle Preis bezahlt werden.
16. Im Falle von Streitigkeiten gilt das Recht des Landes, in dem das Schiff betrieben wird.
17. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Bekanntgabe ein anderes Schiff einzusetzen.
18. Die Zahlungs- und Rücktrittsbedingungen sind auf der Rechnung ausgewiesen, die für jede Buchung, sowohl für Einzelreisende wie auch für Reisegruppen, ausgestellt wird. Reisegäste und deren Reisebüros müssen diesen Bedingungen Folge leisten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine bestehende Buchung zu stornieren oder dem Reisenden den Zugang an Bord zu verwehren, sollten oben genannte Bedingungen nicht eingehalten werden.
19. Sollte ein Reisender mit einem anderen Reisenden eine kommerzielle oder sonstige Art von Beziehung oder Vereinbarung eingehen, so ist der Veranstalter in keinster Weise für sich daraus ergebende Verpflichtungen eines Reisenden gegenüber dem anderen verantwortlich und haftet nicht für hieraus entstehende Schäden.
20. Der Veranstalter behält sich das Recht vor,
geplante Kreuzfahrten mit weniger als 5 gebuchten
Kabinen abzusagen, wobei er Fahrgäste mit bestätigten
Buchungen
30 Tage vor Reisebeginn hiervon in Kenntnis setzen muss.
Sofern verfügbar, wird der Veranstalter dem Reisenden
ein abweichendes Reisedatum anbieten. Sollte der
Reisende dieses Datum nicht billigen, erstattet der
Veranstalter dem Reisenden alle Anzahlungen, die dieser
hinsichtlich der stornierten Reise bereits getätigt hat.
Für den Fall, dass ein Reisender von seiner Buchung
zurücktritt und die damit verbundene
Rücktrittsentschädigung zahlt und der Veranstalter die
fragliche Reise nachfolgend absagt, wird dem Reisenden
auf Verlangen die gezahlte Rücktrittsentschädigung (sowie
die Anzahlung) zurückerstattet.
21. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne
vorherige Ankündigung eine einem Passagier bereits
zugeordnete Kabine anderweitig zu belegen. Sollte ein
Reisender hierdurch eine niedrigere Kabinenklasse
erhalten, so wird ihm oder seinem Reisebüro die
Preisdifferenz zwischen den beiden Kabinen
zurückerstattet.
22. Höhere Gewalt: Im Fall von unvorhersehbaren und unkontrollierbaren Ereignissen wie Krieg, Bürgerkrieg oder politische Unruhen, Streiks, Katastrophen, Epidemien oder einer Unterbrechung in der Verfügbarkeit von Treibstoff für die Reise, kann der Veranstalter sich dazu entscheiden, die Reise abzusagen und dem Reisenden alle bereits getätigten Zahlungen in voller Höhe zu erstatten. Sollte eine Reise als Folge oben genannter Ereignisse von Höherer Gewalt nach Reiseantritt abgesagt werden müssen, so werden keine Rückzahlungen geleistet.
Buchungsanfrage senden
Schreiben Sie uns:
^
Zum Seitenanfang
^
| © Copyright 2006-2009 by Reisen-Myanmar.Net | |||
| Startseite | Über uns | Kunden über uns | Kunden über Myanmar | Reiseziele | Reisetipps | Programmvorschläge | News Letter | AGB | Site Map | |||