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Travel Agent in Myanmar (Burma)
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KREUZFAHRT AUF DEM CHINDWIN FLUSS

Von Pagan über Homalin nach Kalewa auf der Pandaw II
(24.08.08 – 05.09.08)

Die erste Chindwin-Expedition, die wir nach fünf Jahren, im Jahr 2005 durchführten, wurde ein durchschlagender Erfolg. Zum ersten Mal seit der Kolonialzeit verkehrte ein Kreuzfahrtschiff mit ausländischen Reisegästen über den kompletten schiffbaren Flussabschnitt bis nach Homalin. Der Chindwin gehört weltweit zu den Flüssen, die äusserst schwierig zu befahren sind, denn es gilt, Labyrinthe von Sandbänken zu durchqueren und gewaltsame Stromschnellen zu überwinden. Wilde Wasserwirbel erschweren die Einfahrt in enge Felsschluchten. Hier kann der Wasserspiegel über Nacht bis zu 6 Fuss (2 Meter) fallen, so dass durchfahrende Schiffe unvermittelt auf einer Sandbank festsitzen und sich erst zehn Monate später mit steigendem Wasserspiegel wieder befreien können. Es ist daher nicht verwunderlich, dass wir etwas nervös waren, als wir dieses Erlebnis wieder in unser Programm aufnahmen. Angesichts des grossen Erfolges der Expedition von 2005 werden wir 2006 jedoch zwei aufeinanderfolgende Expeditionen anbieten. Um das Erlebnis noch aufregender zu gestalten, lassen wir unsere Reisegäste mit einem privaten Charterflugzeug am Flugplatz von Kale-myo an- und abreisen, die Ein- und Ausschiffung erfolgt im nahe gelegenen Kalewa. Durch diesen neuartigen Reiseantritt können wir noch tiefer in den Oberen Chindwin vordringen, als uns dies in der Vergangenheit gelungen war, als wir es bis nach Kindat schafften.

Eine Fahrt auf dem Chindwin führt Sie durch dramatisch-beeindruckende Flusslandschaften. Der Dschungel scheint sich in den reissenden, schlammigen Fluss zu ergiessen, und nicht weit nach Westen hinter der steil aufragenden Bergkette liegt Indien. Von grossem Interesse sind zahlreiche unbekannte Kunstschätze um Mingkin, darunter auch das älteste, aus Teakholz gebaute Kloster in Myanmar.

Diese Expedition wird ausschliesslich in den Monsunmonaten angeboten. Zwar regnet es zu dieser Zeit Jahreszeit, allerdings nicht unablässig. Die Flussufer sind schlammig und rutschig. Die gute Nachricht ist jedoch, dass es durch den Regen nicht mehr so heiss ist. Ausserdem kann eine Fahrt durch einen tropischen Regenguss extrem romantisch sein! Aber geben Sie Acht: Wir bieten diese 10-tägige Kreuzfahrt in Kombination mit der 10-tägigen Fahrt auf dem Oberen Irrawaddy an, so dass seriöse Flussforscher die beiden grossartigen Ströme Myanmars in einer einzigen, 20-tägigen Expedition an Bord der allseits beliebten Pandaw II bereisen können. Im Programm sind keine Besichtigungen von Pagan und Mandalay vorgesehen, da die meisten unserer Reisegäste diese Städte bereits kennen. Wahlweise können Sie jedoch zusätzliche Übernachtungen an Bord oder in einem Hotel buchen.

        

REISEPROGRAMM 13 TAGE MYANMAR

YANGON – BAGAN – LOWER CHINDWIN – MONYWA – MINGKIN – PAUNGBYIN – SITTAUNG – TAUNGDOOT – HOMALIN – DOWNSTREAM – KALEWA – KALEMYO – YANGON

 

 


 

So. 24.08.08 YANGON / Ankunft
Ankunft am Yangon International Airport und Übernachtung im Kandawgyi Hotel (oder einem vergleichbaren 4-Sterne-Hotel). Zum Sonnenuntergang Besuch der Shwedagon Pagode
 
Mo. 25.08.08 VON YANGON NACH BAGAN
Frühmorgens mit dem Flugzeug nach Pagan, anschliessend eine Busfahrt zu den bedeutendsten Monumenten. Unser Schiff verlässt Pagan um 17.00 Uhr.
 
Di. 26.08.08 DER UNTERE CHINDWIN
Wir fahren den ganzen Tag durch die weite, flache Ebene des Unteren Chindwin ...
 
Mi. 27.08.08 FAHRT NACH MONYWA
Nach der Ruhe und der Abgeschiedenheit auf dem Chindwin kann die Ankunft in der geschäftigen Hafenstadt Monywa ein kleiner Schreck sein. Wir erkunden die Stadt und, falls wir genügend Zeit haben, machen wir anschliessend einen Abstecher zum Thanbodi Tempel mit seinen Abermillionen Buddhabildern – eine Art buddhistisches Disneyland!
Nach Monywa erreichen wir den Oberen Chindwin. Hier verengt sich der Fluss und das Landschaftsbild der bewaldeten Hügel ändert sich nun in weite Flächen von Ackerland. Wir passieren verschiedene, anmutige Dörfer, wie etwa Kin oder Kanee, wo wir uns die Füsse vertreten können.
 
Do. 28.08.08 MINGKIN
Die Stadt Mingkin wurde 1987 von Paul Strachan wiederentdeckt und er beschreibt sie ausführlich in seinem Buch „Mandalay - Travels from the Golden City“. Mit dem palastähnlichen Kloster Konbaung, das mit prachtvollen Teakholz-Schnitzereien verziert ist, ist Mingkin Pauls Meinung nach die kunsthistorisch interessanteste Stadt Myanmars (in noch grösserem Mass als die heutzutage verschandelte Stadt Pagan). Mingkin könnte man als das „Luang Prabang“ des Chindwin-Flusses beschreiben.
 
Fr. 29.08.08 MAWLAIK
Obwohl Mawlaik die Rolle als Verwaltungshauptstadt Myanmars von Kindat übernommen hatte, wollten die Menschen von Kindat nicht dorthin ziehen. So lebten in Mawlaik in den 1920er- und 1930er-Jahren in erster Linie die Beschäftigten der schottischen Firma „Bombay Myanmarh Trading Corporation“. Mawlaik verfügt über eine beträchtliche Anzahl grandioser „Dak Bungalows“, die um grüne Golfplätze herum errichtet wurden. Da Mawlaik, wie auch andere Städte am Oberen Chindwin nur mit dem Boot erreichbar sind, gibt es dort kaum Autos. Die Stadt strahlt einen unglaublich idyllischen Charakter aus, der wie aus einer anderen Welt anmutet und einem Besucher das Gefühl vermittelt, er sei nicht mit einem Schiff, sondern mit einer Pandaw-Zeitmaschine dorthin gelangt!
 
Sa. 30.08.08 VON PAUNGBYIN NACH SITTHAUNG
Pantha war früher eine wichtige Ölraffinerie der „Indo-Myanmar Petroleum Co“ (Steel Brothers). Hier erreichen wir die Mündung des Yu-Flusses, der das Kubu-Tal entwässert. Durch dieses Tal führte einst der Weg des Leutnant Grant auf seinem Marsch zur Befreiung der Manipur-Garnison, als der Polizeipräsident von Assam in einem örtlichen Aufstand ermordet wurde. Sitthaung ist die letzte Ruhestätte einer beträchtlichen Anzahl von IFC-Dampfern, die im Jahr 1942 dort versenkt wurden, weil sie nicht in die Hände der Japaner fallen sollten, die nur wenige Stunden danach in Sitthaung eintreffen sollten. Wir hoffen, auch in Sitthaung noch Überreste dieser Schiffe zu finden, wie es uns zuvor bereits bei Katha im Irrawaddy gelungen war. Von Sitthaung aus wanderten diejenigen, die den japanischen Einmarsch überlebt hatten, in das an der indischen Grenze gelegene Tamu ab.
 
So. 31.08.08 VON SITHAUNG NACH TOUNGDOOT
Toungdoot – oder Hsawng-hsup in Thai – ist eine uralte Enklave der Shan, die auch zu britischen Kolonialzeiten noch einen regierenden „Sawbwa“ mit eigenem Palast und Hof hatten. Es ist sicherlich spannend herauszufinden, was aus der königlichen Familie und ihrem Palast geworden ist und die Shan-Bevölkerung kennenzulernen, die hier so weit entfernt von ihrer Heimat Tai-Shan lebt.
 

Mo. 01.09.08 VON TOUNGDOOT NACH HOMALIN
Auf unserem Weg nach Homalin, das für Schiffe unserer Grössenordnung den letzten schiffbaren Flussabschnitt darstellt, passieren wir den Uyu-Fluss, in dem einst Goldwäscher ihrer Arbeit nachgingen. Alister McCrae schrieb über seinen Besuch in Homalin im Jahr 1935: „Ich liebte das stille und friedliche Lebensgefühl in Homalin. Nachts vernahm man die Graugänse, die von hoch oben im Norden in diese überschwemmte Landschaft kamen“. In seinem Buch „Wanderings in Burma“ aus dem Jahr 1897 stellt G.W. Bird fest, dass „Homalin die Verwaltung einer Gemeinde sei, in der nur äusserst wenig Handel betrieben würde“. Bis wir selbst dort ankommen und die Stadt mit eigenen Augen erlebt haben, können wir nicht wirklich etwas über sie sagen!
 

Di. 02.09.08 HOMALIN UND FLUSSABWÄRTS ZURÜCK


Mi. 03.09.08 FLUSSABWÄRTS ZURÜCK NACH KALEWA
 

Do. 04.09.08 VON KALEMYO NACH YANGON
Von Kalewa aus fahren wir etwa 20 Meilen nach Kalemyo, dem Tor zum Chin State. Anschliessend fliegen wir mit einem privaten Charterflugzeug nach Yangon. Übernachtung im Dusit Inya Lake Hotel. Wenn die Zeit es erlaubt, machen wir noch einen Abstecher ins Stadtzentrum und zum Scott Market.
 
Fr. 05.09.08 YANGON / Abreise
Falls ausreichend Zeit ist, können wir noch einen Besuch der Kriegsgräber in Htaukchan anbieten.

 

PREIS AUF DEM HAUPTDECK:
US$ 3.398,-- pro Person in der Doppelkabine
Einzelzimmerzuschlag: US$ 433,–
PREIS AUF DEM OBERDECK:
US$ 3.746,-- pro Person in der Doppelkabine
Einzelzimmerzuschlag US$ 523,–

IM REISEPREIS SIND ENTHALTEN:
- Eintrittsgebühren
- Reiseleitung (in englischer Sprache)
- Hafengebühren
- Hauptmahlzeiten
- örtlich hergestellte nicht-alkoholische und alkoholische Getränke
- Kaffee und eine Auswahl von Tees und Kräutertees zum Mitnehmen
- Mineralwasser
- Der Transfer zum und vom Schiff zu Beginn und am Ende der Reise ist im Preis inbegriffen
- Inlandsflüge in Myanmar

IM REISEPREIS SIND NICHT ENTHALTEN:
- Auslandsflüge
- Wäsche
- Trinkgelder für die Schiffscrew
- jegliche Visumgebühren
- Treibstoffzuschläge (beachten Sie hierzu bitte auch unsere Allgemeinen Reisebedingungen)
- importierte Getränke wie Wein, hochprozentiger Alkohol und Likör
- ausgefallene nicht-alkoholische Getränke wie Perrier
- sowie Espresso und Cappuccino von der Bar.

BUCHUNGSBEDINGUNGEN

UNVERBINDLICHE RESERVIERUNGEN:

Unverbindliche Reservierungen, die von Reisebüros durchgeführt wurden, gelten wie nachfolgend beschrieben:

Bei Anmeldung mehr als 60 Tage vor Reiseantritt unverbindliche Reservierung für 15 Tage
Bei Anmeldung ab 59 Tage bis 30 Tage vor Reiseantritt unverbindliche Reservierung für 7 Tage
Bei Anmeldung ab 29 Tage bis 11 Tage vor Reiseantritt unverbindliche Reservierung für 1 Tag

Eine unverbindliche Reservierungen verfällt automatisch, wenn bis zum angegebenen Datum keine Anzahlung eingeht.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:

Mit Erhalt der Anmeldebestätigung ist eine nicht rückerstattungsfähige Anzahlung von 20% fällig.
Die Restzahlung muss 31 Tage vor Reiseantritt erfolgen, ansonsten kann die Buchung unter Einbehalt der Anzahlung storniert werden.

RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN:

Bei einem Rücktritt von einer Buchung fällt folgende Rücktrittsentschädigung an:

Bis 70 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
56 bis 69 Tage vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
29 bis 55 Tage vor Reiseantritt  40% des Reisepreises
15 bis 28 Tage vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
8 bis 14 Tage vor Reiseantritt 90% des Reisepreises
ab 7 Tage 100% des Reisepreises

WÄHRUNG:
Alle Preise, Rechnungen und ausgestellte Quittungen sind in US-Dollar angegeben. Währungsangaben, die unter Umständen im Schriftverkehr zwischen dem Reisenden und Pandaw gemacht wurden, sind nur ungefähre Anhaltswerte und unterliegen den jeweils gültigen Wechselkursen.

HAFENGEBÜHREN:
Ab dem 1. Mai 2008 erheben die kambodschanischen Hafenbehörden eine Hafengebühr in Höhe von US$ 65, die wir bereits in Ihrem Kreuzfahrtpreis inkludiert haben. Aus abrechnungstechnischen Gründen wird dieser Betrag auf Ihrer Rechnung separat ausgewiesen.

KREDITKARTEN-ZAHLUNG
Bei einem Rechnungsbetrag über US$ 10.000 berechnen wir eine Kreditkarten Gebühr in Höhe von 2 %. Dieser Betrag wird automatisch auf Ihre Rechnung addiert. Bei einer Rechnungshöhe unter US$ 10.000 erheben wir keinen Zuschlag.

ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN DER PANDAW-SCHIFFE

1. Obgleich wir nichts unversucht lassen werden, die angegebenen Reiserouten so exakt wie möglich einzuhalten, können Zeitpläne und Reiserouten angesichts unbestimmbarer Wasserverhältnisse oder unvorhersehbarer örtlicher Gegebenheiten Änderungen oder Verspätungen unterliegen, die den Reisenden unter Umständen erst kurzfristig mitgeteilt werden können.

2. Der Chefsteward und der Kapitän des Schiffes sind übereinstimmend für den Komfort und die Sicherheit der Reisegäste verantwortlich. Die Passagiere müssen ihren Entscheidungen und Anweisungen daher folgen.

3. Obgleich unsere Crews alles in ihrer Macht stehende unternehmen, um Ihnen das Verlassen des Schiffes so bequem wie möglich zu gestalten, kann der Zugang an manchen Anlaufhäfen aufgrund steiler und rutschiger Uferböschungen manchmal etwas mühsam sein. Ältere Reisegäste sollten daher vor Reiseantritt ihren Arzt befragen, ob sie in geeigneter körperlicher Verfassung sind. Rollstühle sind an Bord nicht gestattet.

4. Im Fall eines ungewöhnlich hohen oder niedrigen Wasserstandes oder bei Schiffsschäden, die ausserhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen, wird den Reisegästen nach Rücksprache zwischen dem Kapitän und der Geschäftsleitung des Veranstalters eine abweichende Reiseroute angeboten, bei der Unterkunft und Verpflegung an Bord bestehen bleiben, es sei denn, dies wird mit dem Reisenden zuvor anderweitig vereinbart.

5. Sollte sich die Einschiffung oder Ausschiffung der Passagiere an den vorgesehenen Anlaufhäfen als schwierig gestalten, so ist der Veranstalter nicht verpflichtet, für eventuell zusätzlich entstandene Transportkosten der Reisegäste vom oder zum neuen Anlaufhafen aufzukommen, es sei denn, die betreffenden Reisegäste oder deren Reisebüros haben ein komplettes Reisepaket gebucht, das auch Leistungen an Land umfasst. Eine Änderung des Anlaufhafens zum Zweck der Einschiffung oder Ausschiffung zählt nicht als Grund für eine Aufhebung dieses Vertrages.

6. Reisegäste sollten sich hinsichtlich empfohlener Impfungen und Vorsorgemassnahmen für eine Reise in die beabsichtigten Länder von ihrem Arzt beraten lassen.

7. Reisende müssen einen ausreichenden Versicherungsschutz aufweisen, so dass sämtliche Risiken für eventuelle medizinische Aufwendungen und einen Rücktransport (einschliesslich der Überführung im Todesfall) gedeckt sind. Der Veranstalter ist diesbezüglich in keinster Weise haftbar. Alle offenen Rechnungen für medizinische Leistungen, die auf einem Schiff des Veranstalters erbracht wurden, müssen vor Abschluss der Reise beglichen werden. Hierzu gehören Arztbesuche, Medikamente oder sonstige medizinische Ausrüstungen oder Leistungen, die der Veranstalter dem Gast hat zukommen lassen.

8. Mit dem Eingang einer Buchung von einem Reisebüro oder direkt vom Reisenden kommt ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Reisenden zustande und die vorliegenden Allgemeinen Reisebedingungen besitzen für beide Parteien Gültigkeit.

9. Sofern nichts Anderweitiges vereinbart wurde, ist das Reisebüro für den pünktlichen Transfer ihrer Reisegäste zum und vom Schiff verantwortlich. Im Falle einer verspäteten Ankunft ist das Schiff nicht verpflichtet, die Abfahrt zu verzögern, da dies zu einer Beeinträchtigung des knapp bemessenen Zeitplanes führen würde.

10. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für eventuellen Verlust oder Beschädigung am Eigentum des Reisenden an Bord eines seiner Schiffe.

11. Auf Landausflügen stellt der Veranstalter einen englischsprachigen Reiseführer bereit. Reiseführer in anderen Sprachen müssen im Vorfeld gebucht werden und ihre Dienste können zusätzliche Kosten verursachen. Individuelle Reiseführer müssen selbst und zu regulären Preisen in der jeweiligen Unterkunft des Reisenden gebucht werden.

12. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Reisenden den Zugang an Bord zu verwehren, sollte dieser kein gültiges Ticket vorweisen können. Weiterhin leistet der Veranstalter keine Garantie für die exakte Zuweisung der Kabinen und Decks, da diese in manchen Fällen von den im Ticket angegebenen Kabinennummern abweichen können.

13. Der Berechnung des Reisepreises liegen die durchschnittlichen gültigen Treibstoffpreise zur Zeit der Veröffentlichung dieses Dokumentes zugrunde. Sollten die Treibstoffpreise um mehr als 10% ansteigen, so ist der Veranstalter zur Erhebung eines Treibstoffzuschlages berechtigt, der der Differenz zwischen dem aktuellen Treibstoffpreis gegenüber dem kalkulierten Treibstoffpreis entspricht.

14. Tiere jeglicher Art sind an Bord nicht zugelassen.

15. Kleinkinder unter 4 Jahren können ohne Aufpreis in der Kabine ihrer Eltern schlafen, wobei der Veranstalter jedoch kein Kinderbett garantieren kann. Für Kinder ab 4 Jahren muss ein eigenes Bett gebucht und der volle Preis bezahlt werden.

16. Im Falle von Streitigkeiten gilt das Recht des Landes, in dem das Schiff betrieben wird.

17. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Bekanntgabe ein anderes Schiff einzusetzen.

18. Die Zahlungs- und Rücktrittsbedingungen sind auf der Rechnung ausgewiesen, die für jede Buchung, sowohl für Einzelreisende wie auch für Reisegruppen, ausgestellt wird. Reisegäste und deren Reisebüros müssen diesen Bedingungen Folge leisten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine bestehende Buchung zu stornieren oder dem Reisenden den Zugang an Bord zu verwehren, sollten oben genannte Bedingungen nicht eingehalten werden.

19. Sollte ein Reisender mit einem anderen Reisenden eine kommerzielle oder sonstige Art von Beziehung oder Vereinbarung eingehen, so ist der Veranstalter in keinster Weise für sich daraus ergebende Verpflichtungen eines Reisenden gegenüber dem anderen verantwortlich und haftet nicht für hieraus entstehende Schäden.

20. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, geplante Kreuzfahrten mit weniger als 5 gebuchten Kabinen abzusagen, wobei er Fahrgäste mit bestätigten Buchungen
30 Tage vor Reisebeginn hiervon in Kenntnis setzen muss. Sofern verfügbar, wird der Veranstalter dem Reisenden ein abweichendes Reisedatum anbieten. Sollte der Reisende dieses Datum nicht billigen, erstattet der Veranstalter dem Reisenden alle Anzahlungen, die dieser hinsichtlich der stornierten Reise bereits getätigt hat. Für den Fall, dass ein Reisender von seiner Buchung zurücktritt und die damit verbundene Rücktrittsentschädigung zahlt und der Veranstalter die fragliche Reise nachfolgend absagt, wird dem Reisenden auf Verlangen die gezahlte Rücktrittsentschädigung (sowie die Anzahlung) zurückerstattet.

21. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung eine einem Passagier bereits zugeordnete Kabine anderweitig zu belegen. Sollte ein Reisender hierdurch eine niedrigere Kabinenklasse erhalten, so wird ihm oder seinem Reisebüro die Preisdifferenz zwischen den beiden Kabinen zurückerstattet.

22. Höhere Gewalt: Im Fall von unvorhersehbaren und unkontrollierbaren Ereignissen wie Krieg, Bürgerkrieg oder politische Unruhen, Streiks, Katastrophen, Epidemien oder einer Unterbrechung in der Verfügbarkeit von Treibstoff für die Reise, kann der Veranstalter sich dazu entscheiden, die Reise abzusagen und dem Reisenden alle bereits getätigten Zahlungen in voller Höhe zu erstatten. Sollte eine Reise als Folge oben genannter Ereignisse von Höherer Gewalt nach Reiseantritt abgesagt werden müssen, so werden keine Rückzahlungen geleistet.

 

 

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